LEISTUNGEN

Die persönliche Betreuung unserer Mandanten, verhindert es, eine erschöpfende Aufstellung der angebotenen Leistungen anzuführen. Daher ist die nachstehende Aufzählung nicht als abschliessende Liste sondern nur als Beispiel unserer Beratungsleistungen gedacht.

  • Bestimmung der steuerlich vorteilhaftesten Investitionsweise in Spanien, bei Verwendung der diesbezüglich günstigsten Investitionsvehikel (Holdinggesellschaften, Investitionfonds oder Investitiongesellschaften, stille Gesellschaften, Personengesellschaften usw.), unter Berücksichtigung der steuerlichen Implikationen der möglichen zukünftigen Abwicklung dieser Investitionen.
  • Betreuung bei der Bestimmung der steuerlichen Strategie des Mandanten, sowie steuerliche Optimierung ihrer Vorgänge, Transaktionen und Rechtsgeschäfte.
  • Bearbeitung und schriftliche oder mündliche Beantwortung jeglicher im Bereich des Steuerrechts anfallender Fragen.
  • Erstellung von Stellungnahmen in Bezug auf die vom Mandanten erläuterten Sachverhalte.
  • Steuerberatung im Zusammenhang mit Fusionen, Abspaltungen, Auflösungen, Neuerwerben und Übertragungen von Unternehmen, Umstrukturierungen und generell jeglicher anderer Transaktionen und Geschäfte, die über den normalen Geschäftsablauf des Mandanten hinausgehen.
  • Beistand und Vertretung des Mandanten gegenüber der Steuer- und Finanzprüfung, sowie Bearbeitung von Steuerverfahren, Klagen und sonstigen Rechtsmitteln in allen Bereichen und vor allen Instanzen.
  • Betreuung hinsichtlich der Bestimmung der steuerlichen Strategie des Mandanten in Bezug auf die Vergütung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern oder Expatriates und Erstellung ihrer Einkommen- und Vermögenssteuererklärungen.
  • Steuerberatung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss, Bestimmung und Verbuchung der Ertragsteuer.
  • Vorbereitung der jährlichen Ertragsteuererklärung des Mandanten und Erstellung eines Berichtes in diesem Zusammenhang, in dem die wichtigsten formellen und materiellen Aspekte der Erklärung erläutert werden.
  • Beratung, Durchsicht, oder, bei Bedarf, Erstellung und Einreichung anderer Steuererklärungen (z.B. Mehrwertsteuer, Einbehaltungen, Grunderwerb- oder Kapitalsteuer, Erbschaftssteuer, Gemeindesteuern u.s.w.).
  • Vorbereitung, Durchsicht und Einreichung bei der Steuerverwaltung von Schriftsätzen oder Anträgen wie, z. B, Vorsteuervergütungsanträge; Rückerstattungsanträge nicht geschuldeter Steuern; APAs; Anträge auf Anwendung von Sonderregeln. Fiskalvertretung in diesem Zusammenhang.
  • Bekanntgabe neuer Normen, Verwaltungsbeschlüsse oder Gerichtsentscheidungen, die für den Mandanten von spezifischem Interesse sind.
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